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Sterbefälle

Gemäß §28 Personenstandsgesetz (PStG) muss der Tod eines Menschen dem Standesamt, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

In der Regel beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen, den Sterbefall beim Standesamt abzuwickeln.
Die Sterbefallanzeige erfolgt entweder schriftlich (z. B. Sterbefallanzeige der Helios-Klinik) oder mündlich.

Beim Standesamt vorzulegende Unterlagen (grobe Übersicht):

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Schriftliche Sterbefallanzeige (z. B. bei Tod in der Helios-Klinik)
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Heirats-/Eheurkunde/Familienbuch
  • bei Geschiedenen ein Nachweis über die Auslösung der Ehe
  • bei Verwitweten Sterbeurkunde des Partners

Anfallende Gebühren

  • Sterbeurkunde (die erste Sterbeurkunde kostet 10,00 EUR, alle weiteren 5,00 EUR)
  • Sterbeurkunden für Sozialversicherungen (z. B. für Rente) sind kostenlos

Weitere Synonyme

  • Sterbefälle

Ansprechpartner

Frank Adler

Frank Adler
Standesbeamter
Telefon: 02267 / 64-230
Telefax: 02267 / 64-261
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Erreichbarkeit
Mo - Do 8.00 - 12.00 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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Ulrike Lüttgenau

Ulrike Lüttgenau
Standesbeamtin
Telefon: 02267 / 64-343
Telefax: 02267 / 64-261
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 209
Erreichbarkeit
Mo - Do 8.00 - 12.00 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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