FAQ

Informationen zur Grauwacke für den Wipperfürther Marktplatz

Pflastersteine für den Marktplatz in Wipperfürth

Die Pflastersteine, die zur Umgestaltung des Wipperfürther Marktplatzes verwendet werden, wurden in der Zwischenzeit in mehreren, unabhängigen Prüflaboren eingehend auf ihre Qualität hin überprüft.

„Das hier überprüfte Pflastermaterial entspricht in den überprüften Eigenschaften sowohl den Angaben aus der Certifizierung des Produzenten/Händlers, wie den Anforderungen aus dem Leistungskatalog der Hansestadt Wipperfürth,“ so das Urteil der Gutachter.

Bei den umfangreichen Tests wurden die Steine im Hinblick auf folgende Aspekte eingehend unter die Lupe genommen:

  • Wasseraufnahmefähigkeit
  • Druckfestigkeit
  • Widerstand gegen Verschleiß
  • Bestimmung der Rohdichte und offenen Porosität
  • Widerstandsfähigkeit gegen Frost/Tau-Wechsel mit Tausalz
  • Bestimmung des Gleit-/Rutschwiderstands der Steine

Alle Werte entsprechen den geforderten Kriterien. Mit der Verlegung des neuen Pflasters wurde begonnen, so dass Interessierte sich nun einen ersten Eindruck vor Ort verschaffen können, wie die Pflastersteine im Verbund wirken.

Sie haben Fragen zu den Steinen? Wir antworten! Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema "Grauwacke für den Marktplatz".

Ein allgemeiner Hinweis im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen:

Unternehmen, die Aufträge für die Stadtverwaltung ausführen, müssen sich bereits im Vergabeverfahren zur Einhaltung bestimmter Kriterien verpflichten. Interessant sind an dieser Stelle die sogenannten ILO Kernarbeitsnormen. Diese beinhalten u. a., dass die Beschäftigten ein bestimmtes Mindestalter haben müssen und nicht diskriminiert werden dürfen. Das heißt: Das beauftragte Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass Kinderarbeit, Zwangs- oder Pflichtarbeit bei der Durchführung des gesamten Auftrags ausgeschlossen ist. Es dürfen zudem auch nur Waren und Materialien verwendet werden, die ihrerseits die ILO Kernarbeitsnormen erfüllen.

Informieren Sie sich hier noch umfassender über die Besonderen Vertragsbedingungen, die die Auftragnehmer bei öffentlichen Auftragsvergaben erfüllen müssen.

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