Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Angebot der Jugendhilfe direkt an den Schulen. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung, fördert ein gutes Miteinander im Schulalltag und ist Anlaufstelle für Eltern sowie Lehrkräfte.
Unsere Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sind regelmäßig vor Ort und stehen als vertrauensvolle Ansprechpartner zur Verfügung. Sie hören zu, beraten, vermitteln und suchen gemeinsam mit allen Beteiligten nach Lösungen. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, ihre Stärken zu entdecken, Schwierigkeiten zu überwinden und gute Voraussetzungen für ihre weitere schulische und persönliche Laufbahn zu schaffen.
Unsere Arbeitsschwerpunkte
- Einzelfallhilfe: Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern bei schulischen, persönlichen oder familiären Problemen.
- Prävention: Projekte und Angebote zur Förderung von sozialem Miteinander, Konfliktlösung und Gewaltprävention.
- Vernetzung: Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Schulleitungen, Eltern und außerschulischen Hilfsangeboten.
- Unterstützung in Krisen: Hilfestellung bei Konflikten im Klassenverband oder in akuten Belastungssituationen.
Unsere Einsatzorte
Derzeit sind unsere Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter an folgenden Schulen in Wipperfürth tätig:
- Grundschulverbund KGS St. Antonius und KGS Wipperfeld
- Grundschulverband Nikolausschule mit den Standorten GGS Mühlenberg und GGS Kreuzberg
- Hermann-Voss-Realschule
- Engelbert-von-Berg-Gymnasium
Damit wird ein breites schulisches Spektrum abgedeckt – von den Grundschulen über die Sekundarstufe I bis hin zum Gymnasium. So können wir viele Kinder und Jugendliche kontinuierlich begleiten und Übergänge zwischen den Schulformen unterstützen.
Warum Schulsozialarbeit wichtig ist
Schule ist ein zentraler Lebensort von Kindern und Jugendlichen. Hier erleben sie Erfolg, Freundschaft, aber auch Konflikte und Belastungen. Die Schulsozialarbeit trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler gestärkt und unterstützt durch diese Zeit gehen und ihre Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe verbessert werden.
Gesetzliche Grundlage: § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit).