Wo finde ich was?
Baulasten
Eintragung
Mit einer Baulast kann unter bestimmten Voraussetzungen die Genehmigung eines sonst nicht genehmigungsfähigen Bauvorhabens ermöglicht werden. Dabei übernimmt ein Grundstückseigentümer und beim Erbbaurecht auch der Erbbauberechtigte, eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die sein Grundstück zu Gunsten des Antragstellers belastet. Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern.
Baulasten dienen zum Beispiel der Sicherung von Abstandflächen, Zufahrten, Vereinigung von Flurstücken, Nutzungsbeschränkungen, überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen, Brandschutzabständen, Stellplätzen usw.
Löschung
Der durch die Baulast begünstigte oder belastete Grundstückseigentümer kann beantragen, dass eine Baulast gelöscht wird. Besteht kein öffentlich-rechtliches Interesse an der Baulast, löscht die Bauaufsicht nach Anhörung des Belasteten und Begünstigten die Baulast aus dem Baulastenverzeichnis.
Auskunft
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen. Den Antrag auf Baulastenauskunft richten Sie bitte an baulasten@wipperfuerth.de.
benötigte Unterlagen
Einzureichen in mindestens zweifacher Ausfertigung sind Baulastpläne, die die von der Beschränkung oder der Begünstigung betroffenen Flächen darstellen und die Rechte benennen. Für die Eintragung von Baulasten, die sich flächenmäßig auf Grundstücke oder auf Teile von Grundstücken beziehen, ist der Baulastplan in der Regel von einem
öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren zu erstellen.
Anträge / Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung.
Preis / Kosten
Die Gebühren werden durch den Gebührenbescheid festgesetzt. Die Gebühren für die Eintragung der Baulast, Löschung der Baulast sowie Baulastauskünften richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO).
Hinweise
Da im Einzelfall eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten sind, empfehlen wir, dass Sie sich bei Unklarheiten mit der zuständigen Kontaktperson in Verbindung setzen.
Rechtliche Grundlagen
Landesbauordnung (BauO NRW)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Downloads
Antrag auf Eintragung einer Baulast
Antrag auf Löschung einer Baulast
Antrag auf Baulastauskunft
Merkblatt Baulasten
Weitere Synonyme
- Baulasten
Ansprechpartner
Katja Fiedler
Telefax: 02267 / 64-209
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr