Wo finde ich was?

Transparente

Entsprechend der Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - SONDERNUTZUNGSSATZUNG - vom 12.03.1996 der Hansestadt Wipperfürth in der gültigen Fassung ist die Bannerwerbung auf eigenen Transparenten zur Ankündigung von Veranstaltungen unter bestimmten Bedingungen und Auflagen zulässig.

Die Anzahl der Transparente ist auf zwei Banner pro Veranstaltung beschränkt. Folgende Standorte stehen zur Verfügung:

  • Lüdenscheider Straße 1 (über der Straße)
  • Gaulstraße 1 (über der Straße)
  • Brückengeländer am Prof.-Neugebauer-Weg/ Gartenstraße (aus luftdurchlässigem Material)
  • Brückengeländer an der Gartenstraße (aus luftdurchlässigem Material)
  • Brückengeländer an der Ostlandstraße/ Surgeres-Platz (aus luftdurchlässigem Material)

Die Sondernutzung wird durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden. Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.

Hier finden Sie den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Plakate.

Hier finden Sie den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Transparente.

Weitere Synonyme

  • Banner
  • Transparente
  • Werbebanner

Ansprechpartner

Jennifer Delling

Sachbearbeiterin ruhender Verkehr und Ordnungsamt
Telefon: 02267 / 64-348
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 106
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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