Nebentätigkeiten

Ausgeübte Nebentätigkeit während der Amtszeit

An dieser Stelle gibt Bürgermeisterin Anne Loth Auskunft über die im Kalenderjahr 2023 ausgeübten Nebentätigkeiten während ihrer Amtszeit (§§ 7, 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz, §§ 49, 53 Landesbeamtengesetz NRW).

Die Auflistung liegt gemäß § 6 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes in der Zeit vom 12.02.2024 bis 11.03.2024 zur Einsichtnahme öffentlich im Rathaus aus.

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