FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Virtuelles Rathaus / eGovernment

Was bedeutet "virtuelles Rathaus" / eGovernment?

Ziel des eGovernments bzw. des „virtuellen Rathauses“ ist es Dienstleistungen der Behörden unter Einsatz der neuen Medien - über den traditionellen Weg hinaus - der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Für Bürger bedeutet dies, dass sie Behördengänge beschleunigen und unabhängig von Öffnungszeiten im Internet durchführen können.

Kann ich auch rechtsverbindliche E-Mails an die Verwaltung senden?

Eine rechtsverbindliche E-Mail-Kommunikation mit der Stadtverwaltung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter elektronische Kommunikation.

Was ist das Servicekonto NRW?

Seit dem 01.09.2017 können sich alle Bürgerinnen und Bürger über das Servicekonto NRW (servicekonto.nrw) einmalig mit der eID-Funktion des Personalausweises ein Konto einrichten und dieses für alle Online-Anwendungen des Landes und der Kommunen in NRW nutzen.

Als Bürgerinnen und Bürger können Sie Ihre einmal im sogenannten Bürgerkonto erfassten Daten in allen angeschlossenen Portalen und Online-Angeboten nutzen, ohne die Daten erneut eingeben oder neue Konten anlegen zu müssen.

Welche Dienstleistungen werden online angeboten?

Eine aktuelle Liste finden Sie unter www.wipperfuerth.de/egov.
Das online Angebot wird stetig ausgebaut.

Weitere Dienstleistungen, die Sie mit dem neuen Personalausweis nutzen können, finden Sie unter www.personalausweisportal.de.

Welche Zahlungsarten werden angeboten?

Derzeit werden die Zahlungsarten Sofortüberweisung, giropay und Kreditkarte angeboten.

Benötige ich einen Personalausweis mit eID?

Dienstleistungen, für welche die eID-Funktion (elektronische Identitätsnachweisfunktion) des neuen Personalausweises vorausgesetzt ist, sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. 

Dienstleistungen des Online-Angebotes, die keine Authentifizierung zwingend benötigen können auch ohne eID genutzt werden.

Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion des Personalausweises finden Sie unter:

www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Online-Ausweisen/Online-Ausweisen_node.html

Was benötige ich um die e-ID-Funktion zu nutzen?

  • Einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Eine persönliche, 6-stellige PIN (die Transport-PIN muss geändert worden sein)
  • Ein eID-zertifiziertes Kartenlesegerät
  • Den eID-Client ("AusweisApp2"-Software; für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer)

Mit dem Smartphone

 

Wie läuft der Authentifizierungsvorgang ab?

Am PC oder Laptop

Stellen Sie sicher, dass ihr Kartenlesegerät einsatzbereit, der Personalausweis korrekt eingelegt und die AusweisApp2-Software gestartet ist. Klicken Sie dann auf "identifizieren...".

Sie werden auf die Seite Servicekonto.NRW geleitet; hier können Sie den Ausweisvorgang starten.

Die AusweisApp2-Software wird dadurch aktiviert. Sie bekommen die Daten, welche ausgelesen werden, angezeigt. Klicken Sie auf "Jetzt ausweisen" und geben Sie Ihre PIN ein. Erst wenn die Bestätigung erscheint kann der Ausweis vom Kartenleser entfernt werden.

Im Browserfenster werden nun die ausgelesenen Daten angezeigt. Die Identifizierung ist abgeschlossen.

 

Am Smartphone

Stellen Sie sicher, dass Sie die AusweisApp2 installiert haben und NFC aktiviert ist. Klicken Sie dann auf "identifizieren...".

Sie werden auf die Seite Servicekonto.NRW geleitet; hier können Sie den Ausweisvorgang starten.

Die AusweisApp2 wird dadurch aktiviert. Sie bekommen die Daten, welche ausgelesen werden, angezeigt. Klicken Sie auf "Jetzt ausweisen" und halten Sie Ihren Ausweis an den NFC-Leser Ihres Smartphones. Geben Sie Ihre PIN ein. Erst wenn die Bestätigung erscheint kann der Ausweis vom Smartphone entfernt und NFC wieder deaktiviert werden.

Im Browser werden nun die ausgelesenen Daten angezeigt. Die Identifizierung ist abgeschlossen.