Asylverfahren

Rechtsgrundlage

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es dient dem Schutz der Menschenwürde in einem umfassenderen Sinne und ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländerinnen und Ausländern zusteht.

Welche Aufgabe hat die Hansestadt Wipperfürth, das Jobcenter und das Ausländeramt?

Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung ist zuständig für die Deckung des notwendigen Bedarfs von Asylbewerbern an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts und die Ärztliche Versorgung.

Die Höhe und Form der Leistungen für Asylbewerber und geduldete Personen werden durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblLG).

Jobcenter

Über das Asylverfahren von Flüchtlingen, die aufgrund der Wohnsitzauflage (anerkannte Flüchtlinge) nach Wipperfürth kommen, wird bereits in der Landeseinrichtung, also vor Verteilung in die Kommune entschieden. Nach der Zuerkennung des subsidiären Schutzes haben diese Flüchtlinge in der Regel keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 nach dem Sozialgesetzbuch II. Das Jobcenter stellt also den Lebensunterhalt dieser Flüchtlinge sicher. Die Kommunen sind jedoch auch für diesen Personenkreis in der Pflicht, sie unterzubringen und zu betreuen.

Kreisausländeramt Gummersbach

Alle anderen Aufgaben, die z. B. Aufenthaltstitel, Aufenthaltsbeschränkungen oder Arbeitserlaubnisse betreffen, regelt das Kreisausländeramt in Gummersbach.

Welche Leistungen Asylbewerbern und anerkannten Flüchtlingen zustehen, können Sie auf der Seite der Bundesregierung erfahren.

Zuweisung

Innerhalb von Deutschland werden die Flüchtlinge nach verschiedenen Schlüsseln auf die Bundesländer und Kommunen verteilt.

Königssteiner-Schlüssel

Hierbei handelt es sich um eine Berechnung zur Ermittlung der Verteilung von Asylantragstellern in die jeweiligen Bundesländer. Es ist ein mathematisches Verfahren auf Grundlage von Steuereinnahmen und Bevölkerungszahlen. Eine Neuberechnung erfolgt jedes Jahr.

Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG)

Das Gesetz regelt die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge in NRW. Die Zuweisung erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg und richtet sich nach einem Verteilschlüssel, der alle Städte und Gemeinden gleichsam berücksichtigt.

Die Verteilstatistiken und die Erfüllungsquoten können auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg eingesehen werden.

Zuweisung von Anerkannten Flüchtlingen (Wohnsitzauflage)

Die Verteilung der ankerkannten Schutzberechtigten erfolgt in NRW über einen neu geschaffenen Integrationsschlüssel. Dieser legt fest, wie viele anerkannte Schutzberechtigte die Städte und Gemeinden in NRW aufnehmen müssen.

Die Verteilstatistiken und die Erfüllungsquoten können auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg einsehen werden.

Auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erhalten Sie detaillierte Informationen zu dem Ablauf des deutschen Asylverfahrens.

Unterbringung

Neben den zwei Gemeinschaftsunterkünften werden die Flüchtlingsfamilien in Wohnungen untergebracht. Die Wohnungen werden durch die Stadt eingerichtet und so zur Verfügung gestellt. Einige Familien und Einzelpersonen haben auch privaten Wohnraum angemietet.

Zuständig für das Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.