Abwasser/Stadtentwässerung

öffentlicher Kanal

Das öffentliche Kanalnetz in Wipperfürth umfasst rund 150 km Kanalleitungen und 5000 Schachtbauwerke durch die das Abwasser zu den Kläranlagen in Hückeswagen bzw. Kürten transportiert wird. Dabei werden drei Systeme betrieben. Der größte Teil des Stadtgebiets wird im Mischwassersystem entwässert, was bedeutet, dass neben dem häuslichen Abwasser auch das Niederschlagswasser eingeleitet werden darf. Daneben gibt es den reinen Schmutzwasserkanal und als Drittes ein Trennsystem bestehend aus Schmutz- und Regenwasserkanal. Zur Infrastruktur der Stadt gehören weiterhin neun Pumpwerke, zehn Regenbecken, zehn Versickerungsanlagen und weitere Bauwerke.

Insbesondere für Bauherren und deren Planer ist das Wissen über die vorhandenen Entwässerungsanlagen von hoher Bedeutung. Auf schriftlichen oder telefonischen Antrag werden die Auszüge aus dem Kanalkataster in der Regel als PDF-Datei angefertigt.

Kontakt: Holger Löhr

Das öffentliche Kanalnetz wird im Turnus von zwei Jahren komplett gereinigt und alle 15 Jahre einer optischen Inspektion unterzogen. Dies geschieht durch einen von der Stadt beauftragten Dienstleister mittels Saug-Spülfahrzeug bzw. Kanalkamerasystem. Trotzdem kann es zu Schäden am Kanal kommen, die nicht rechtzeitig erkannt werden und im Folgenden beschrieben sind.

Verstopfungen

Wurzeleinwuchs, Fettablagerungen, eingebrochene Rohre, Feuchttücher oder eingeschwemmter Boden - die Ursachen für eine Verstopfung des Kanals können vielfältig sein. Ärgerlich und kostenintensiv ist es meist. Wenn Sie eine Verstopfung feststellen sollten, melden Sie dies bitte umgehend:

Kontakt: Michael Lerch

außerhalb der Dienstzeiten: 02267/64-160 (Rufbereitschaft)

Was darf nicht in die Toilette?

Ungeziefer

Statistisch gesehen halten sich im Kanalsystem 2 - 3 Ratten pro Einwohner auf. Die Stadtentwässerung bekämpft die Ratten mittels (zugelassener) Giftköder in speziellen Köderboxen an den besonders betroffenen Punkten. Um ein vermehrtes Auftreten von Ratten zu verringern, bedarf es der Disziplin aller Bürger*innen im Umgang mit der Entsorgung von Essensresten und Küchenabfällen. Diese dürfen nicht über die Toilette entsorgt werden!

Kontakt: Michael Lerch

Was darf nicht in die Toilette?

Straßenabläufe/Gullys

Die Straßenabläufe dienen zur Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen und befinden sich in der Zuständigkeit des jeweiligen Straßenbaulastträgers. Zweimal jährlich werden die Schmutzfänger der städtischen Abläufe von einem Dienstleistungsunternehmen gereinigt. Leider lässt sich immer wieder beobachten, dass die Straßenabläufe als „Mülleimer“ für Kehricht missbraucht werden - dies ist ausdrücklich nicht erlaubt und führt zu großen Problemen bei der Straßenentwässerung! Verantwortlich für die Straßenabläufe der Hansestadt ist die Tiefbauabteilung.

Kontakt: Sebastian Schmitter