Bauen & Wohnen

Bebauungsplan Nr. BP 86 Düsterohl, 2. Änderung

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt östlich des Stadtzentrums Wipperfürths auf dem ca. 315 m hohen Mühlenberg. Im Norden befinden sich Wohnbereiche, die von Hindenburgstraße und Hermann-Löns-Weg erschlossen werden. In Richtung Osten bildet die Siedlung Düsterohl die Grenze des Allgemeinen Siedlungsbereiches. Hinter dem Stadion Mühlenberg beginnen die Waldbereiche des Krähenberges. Im Süden liegen südlich jenseits der Ostlandstraße und westlich an das Plangebiet angrenzend Gebäude des Schulzentrums. Die Größe des Plangebietes beträgt etwa 6 ha.

 

 

Ziele

Die Stadt Wipperfürth hat den Bebauungsplan Nr. 86 „Innenentwicklung Siedlung Düsterohl“ 2008 rechtskräftig gemacht, um den geschlossenen und einheitlich gestalteten Charakter der Siedlung zu bewahren. Aufgrund der fortschreitenden Privatisierung der Wohnungsbestände und der steigenden Nachfrage nach baulichen Ergänzungen wurde 2021 ein städtebauliches Fachgutachten in Auftrag gegeben. Ziel war es, die Möglichkeit zur behutsamen baulichen Anpassung zu prüfen und gleichzeitig die städtebaulichen Qualitäten der Siedlung langfristig zu sichern. Mit der 2. Änderung sollen die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Verfahrensstand

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 14.07.2025 bis zum 22.08.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. In diesem Zeitraum bestand für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen. Parallel hierzu wurden die Nachbargemeinden sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Hansestadt Wipperfürth am 10.09.2025 zur Abwägung und Entscheidung vorgelegt. 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat am 10.09.2025 beschlossen, die Festsetzungen zu den künftig zulässigen Balkonen und Terrassen im Hinblick auf deren Lage und Gestaltung für einen Teilbereich im Plangebiet erneut eindeutiger zu fassen.

Aufgrund dieser inhaltlichen Änderungen wird der geänderte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut eingeschränkt öffentlich ausgelegt.

Die erneute Offenlage erfolgt ausschließlich zu den geänderten Festsetzungen hinsichtlich der Lage und Gestaltung von Balkonen und Terrassen. Diese sind in der Planzeichnung / den Textlichen Festsetzungen mit -B2- gekennzeichnet. 

Stellungnahmen können ausschließlich zu diesem Themenbereich abgegeben werden. Stellungnahmen, die andere Belange betreffen, bleiben unberücksichtigt.

Stellungnahmen werden persönlich, schriftlich oder per E-Mail unter bauleitplanung@wipperfuerth.de entgegengenommen. 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit hierfür das Beteiligungsportal NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/beteiligung/themen?format=Bauleitplan) zu nutzen. Hierüber können ebenso alle Planinformationen eingesehen bzw. abgerufen werden.

 

Aktuelle öffentliche Bekanntmachung zum Bauleitplanverfahren

(PDF im Anhang „Offenlage-Aushang-Bekanntmachung“)