Wahlen
Informationen zur Kommunalwahl
Am 14.09.2025 findet die Kommunalwahl statt.
Das Wahlbüro der Hansestadt Wipperfürth ist ab 25. August 2025 für Direktwahlen zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet. Briefwahlunterlagen werden auf Antrag per Post nach Hause geschickt.
Wer am Wahltag verhindert ist und nicht ins Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen.
Was ist bei der Briefwahl zu beachten?
Wahlschein beantragen
Wählerinnen und Wähler benötigen hierzu einen Wahlschein, der bei der Stadtverwaltung beantragt werden kann. Dies ist online über die Internetseite www.wipperfuerth.de möglich oder man nutzt die Wahlbenachrichtigung, die Sie per Post erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigung schicken Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung zurück oder geben sie dort persönlich ab. Die Briefwahlunterlagen werden dann vom Bürgerservice per Post zugeschickt.
Die Stimmzettel können zu Hause ausgefüllt und anschließend im dafür vorgesehenen roten Briefwahlumschlag entweder bis spätestens Sonntag, den 14. September 2025, um 16:00 Uhr im Rathaus abgegeben oder portofrei an die Stadtverwaltung zurückgesendet werden. Eine Abgabe am Wahlsonntag im Wahllokal ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Wahlbriefe, die erst nach der letzten regulären Leerung der Postbriefkästen am Samstag vor der Wahl eingeworfen werden, nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden können.
Briefwahlunterlagen abholen und direkt wählen - ab 25.08.2025
Wahlberechtigte können ihre Briefwahlunterlagen ab dem 25.08.2025 zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr und zusätzlich mittwochs von 14.00 bis 17.00 Uhr auch persönlich im Wahlbüro abholen. Die Briefwahl ist dann auch direkt möglich. Dafür steht eine Wahlkabine im Sitzungssaal des Rathauses zur Verfügung. Für einen barrierefreien Zugang ist die Wahl im Bürgerservice möglich.
Die Mitarbeiter*innen im Bürgerservice machen alles möglich, damit Wahlberechtigte ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen und ausüben können. In dringenden Einzelfällen werden auch individuelle Lösungen angeboten. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter*innen im Bürgerservice gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen
- Bekanntmachung der Kommunalwahlen am 14.09.2025
- Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin sowie Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken für die Kommunalwahl am 14.09.2025.
- Verzeichnis der Wahllokale
- Wahlschein online beantragen
- Informationen für ausländische Unionsbürgerinnen und -bürger
Voraussetzung für die Teilnahme an der Kommunalwahl 2025 ist die Eintragung in ein Wählerverzeichnis. An den Kommunalwahlen können auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger und -innen) teilnehmen. Sie werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen, in der sie am 03.08.2025 — Stichtag — für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie erhalten dann — wie die deutschen Wahlberechtigten — von ihrer Wohnortsgemeinde eine Wahlbenachrichtigung und können ohne Erfüllung weiterer Formalitäten an den Kommunalwahlen teilnehmen.