Allgemeine Informationen zur Jugendleiter*innen-Card
Die Jugendleiter*innen-Card (JuLeiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die JuLeiCa auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Sie gilt als Berechtigungsnachweis für die Rechte und Vergünstigungen, die an die Eigenschaft als ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Person oder ausdrücklich an das Vorhandensein einer JuLeiCa anknüpfen, zum Beispiel Freistellung von Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit, Erstattung von Verdienstausfall, Fahrpreisermäßigungen, vergünstigter Zugang zu geeigneten Bildungs- beziehungsweise Übernachtungsstätten, vergünstigte Besuche von Kulturveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen, Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, Gebührenfreiheit oder -ermäßigung für das Entleihen von Medien und Geräten, Materialbeschaffung oder Dienstleistungen.
Besitzer*innen der JuLeiCa können sich mit dieser Karte gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten als Jugendleiter*in ausweisen.
Die JuLeiCa bürgt für Qualität: Jede*r JuLeiCa-Inhaber*in hat eine Gruppenleitungsschulung absolviert. Die Gruppenleiter*innen haben sich mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Damit verfügen sie über eine Qualifikation, die in vielen anderen Bereichen des Ehrenamts ihres gleichen sucht. Die erlernten »Soft-skills« sind nicht nur in der Jugendarbeit von Belang. Auch Arbeitgeber legen großen Wert auf diese Zusatzqualifikation.
Juleica-Schulung
Die JuLeiCa-Schulungen werden in Kooperation mit dem Oberbergischen Kreis (OBK) angeboten. Zu den vorgeschriebenen Inhalten der JuLeiCa-Ausbildung gehören:
- Rolle einer Jugendleitung (Aufgaben, Funktionen, Grenzen)
- Befähigung zur Leitung von Gruppen
- Ziele, Methoden und Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit
- rechtliche und organisatorische Themen der Kinder- und Jugendarbeit
- psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes
- Prävention vor sexualisierter Gewalt und Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen in der Kinder- und Jugendarbeit.
Beantragung der JuLeiCa
Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die JuLeiCa beantragen,
wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind
die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können, die mindestens 35 Unterrichtsstunden umfasst
eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert haben, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Die JuLeiCa kann unter www.juleica-antrag.de kostenlos beantragt werden. Dazu braucht der/die Gruppenleiter*in nur ein Foto von sich und eine E-Mailadresse. Der eigene Verband bestätigt online die Teilnahme an der Gruppenleitungs- und Erste-Hilfe-Schulung. Der Antrag wird vom Online-System an das zuständige Jugendamt des Wohnortes weitergeleitet. Dieses gibt die JuLeiCa, wenn alle Unterlagen vorhanden sind, zum Druck frei. Anschließend wird die JuLeiCa zugesandt.
Zudem besteht die Möglichkeit, regelmäßig per Mail über weitere Aktionen, Vergünstigungen und Fortbildungen informiert zu werden. Weitere Informationen rund um die Juleica gibt es unter www.juleica.de.
Die Juleica ist 3 Jahre gültig. Um sie zu verlängern, benötigen die Gruppenleiter*innen eine Auffrischung von mindestens 8 Fortbildungsstunden sowie eine Auffrischung des Erste-Hilfekurses.
Vergünstigungen
Den Inhaber*innen der JuLeiCa können zahlreiche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, z.B. wird die persönliche Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk kostenlos zur Verfügung gestellt und ein VIP-Status beim Aufenthalt in einer Jugendherberge gewährt. Eine Übersicht über viele weitere Vergünstigungen in ganz NRW ist auf der interaktiven Karte des Landesjugendring NRW unter https://juleica.de/verguenstigungen/uebersicht zu finden. Dort gibt auch eine Übersicht zu bundesweiten Vergünstigungen.
Informationen und Schulungstermine auf der Seite des Oberbergischen Kreises unter: https://www.obk.de/cms200/kjf/ja/jupf/juleica/

