Denkmalschutz & Denkmalpflege
Denkmalbereiche in Wipperfürth
Für das Stadtgebiet Wipperfürths existieren zwei Denkmalbereichssatzungen: Wipperfürth-Altstadt und Wipperfürth-Niedergaul. Bei Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches der beiden Denkmalbereichssatzungen gilt die Erlaubnispflicht nach § 9 DSchG.
Am 29.06.1986 hat der Rat der Stadt Wipperfürth aufgrund der § 2 Abs. 3 und § 5 des Denkmalschutzgesetzes durch Satzungen die Bereiche Altstadt und Niedergaul als Denkmalbereiche festgelegt und unter Denkmalschutz gesetzt.