Förderung denkmalgeschützter Wegekreuze / Bildstöcke

Die Hansestadt Wipperfürth gewährt Zuschüsse zur Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen an denkmalgeschützten Wegekreuzen / Bildstöcken aus der fachbezogenen Pauschale zur Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen

Für das Jahr 2026 stehen der Hansestadt Wipperfürth 7.500 Euro zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen zur Verfügung. Die Mittel stammen aus der fachbezogenen Pauschale zur Denkmalförderung, die das Land Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal in dieser Form ausschüttet. Hiervon sollen in diesem Jahr Zuschüsse zu Restaurierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Wegekreuzen und Bildstöcken gewährt werden. 

Förderfähig sind Maßnahmen, die der Instandsetzung oder Erhaltung denkmalgeschützter Wegekreuze oder Bildstöcke innerhalb des Stadtgebietes Wipperfürths dienen, beispielsweise zum Erhalt der Denkmalsubstanz (Restaurierungsmaßnahmen, Konservierungsmaßnahmen) oder zum Erhalt des Erscheinungsbilds (professionelle Reinigung).

Eine denkmalrechtliche Erlaubnis im Sinne des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) ist Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses. Soweit eine solche bisher nicht vorliegt, wird der Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme auch als Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW gewertet.

Einzelheiten zu den Förderbedingungen können der „Richtlinie zur Förderung denkmalgeschützte Wegekreuze und Bildstöcke“ entnommen werden.

Die Bezuschussung kann mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular, sowie einem verbindlichen Kostenvoranschlag/Angebot eines Fachunternehmens bis zum 15.05.2026 bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden.

In Abhängigkeit von der Anzahl der Förderanträge und den jeweiligen Antragssummen wird nach Fristende entschieden, wie hoch die Förderung im Einzelfall ausfällt.

Wichtig:

Die geplante Maßnahme darf vor Bewilligung des Zuschusses noch nicht begonnen worden sein. Die Umsetzung und Abrechnung der Maßnahmen müssen bis zum 30.11.2026 abgeschlossen sein, bis zum 04.12.2026 sind alle Rechnungen bei der Unteren Denkmalbehörde der Hansestadt Wipperfürth einzureichen.

Antrag  Wegekreuze / Bildstöcke Programm 2026

Förderrichtlinie Wegekreuze / Bildstöcke Programm 2026