Abwasser/Stadtentwässerung

Dichtheitsprüfung

Kaum ein Thema wurde in den vergangenen Jahren so leidenschaftlich zwischen Politik, Verwaltung und Grundstückseigentümern diskutiert, wie das Verfahren zur Prüfung der privaten Abwasserleitungen. Angefangen von der generellen Prüfpflicht für alle, über die abgemilderte Form für Grundstücke in Wasserschutzzonen bis hin zur Streichung der Fristen für Gebäude, die nach 1965 gebaut wurden.

wer/was/wann?

Gemäß der aktuell gültigen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser müssen alle Schmutzwasser führenden Grundleitungen von Neubauten oder nach wesentlichen Veränderungen der Grundstücksentwässerung einer Dichtheitsprüfung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unterzogen werden. Diese Zustands- und Funktionsprüfung muss von einem Sachkundigen fachgerecht ausgeführt und anschließend der Stadtentwässerung vorgelegt werden. Die Prüfung kann außerdem bei einem begründeten Verdachtsfall angeordnet werden, z.B. wenn festgestellt wird, dass Fremdwasser in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird. Unabhängig davon kann es vor allem bei älteren Immobilien durchaus sinnvoll sein, die Grundleitungen auf Zustand und Funktion prüfen zu lassen. Oft lassen sich dadurch wesentlich teurere und aufwendigere Reparaturen vermeiden. Für Abwasserleitungen die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, gelten abweichende Regelungen - Informationen dazu erhalten Sie bei der Stadtentwässerung.

Kontakt: Holger Löhr

Informationsblatt Zustands- und Funktionsprüfung

Bescheinigung Zustands- und Funktionsprüfung

Achtung Kanalhaie

Immer wieder kommt es vor, dass unseriöse Firmen versuchen TV-Kanaluntersuchungen telefonisch oder an der Haustüre zu verkaufen. Dabei gehen die Firmen gut vorbereitet und gezielt vor. Meist wird das ungefähre Baujahr des Gebäudes genannt und den Eigentümern erläutert, dass sie diese Untersuchung vorzunehmen hätten. Dabei wird mit einem vergleichsweise sehr günstigen Preis geworben und um kurzfristige Terminabsprache gebeten. In den meisten Fällen war der Name der Firma kaum verständlich und die Anrufe erfolgten mit unterdrückter Rufnummer. Den Eigentümern, die sich davon haben überrumpeln lassen, wird dann oftmals ein Video mit Schäden gezeigt, die es gar nicht gibt. Infolgedessen werden Sanierungsarbeiten unfachmännisch und völlig überteuert durchgeführt. Die Stadtentwässerung warnt ausdrücklich vor solchen Geschäften und bitte zudem darum solche Fälle zu melden!

Verbraucherzentrale - Kanalhaie