Abwasser/Stadtentwässerung

Gewerbliches Abwasser

Gewerbliches Abwasser unterscheidet sich von häuslichem in seiner Zusammensetzung und der Tatsache, dass es im Produktions- oder Verarbeitungsprozess anfällt. Welche Stoffe in welcher Menge in den Kanal eingeleitet werden dürfen, ist gesetzlich klar geregelt. Teilweise ist die Vorbehandlung des Abwassers notwendig, man spricht dann von einer Indirekteinleitung. So wird beispielsweise in Leichtflüssigkeitsabscheidern Mineralöl zurückgehalten und separat entsorgt. Indirekteinleitungen müssen von der Unteren Wasserbehörde genehmigt werden.

Fettabscheider

Speisefette und Öle stellen für die private und öffentliche Kanalisation ein großes Problem dar. Zum einen verhärten sie in den Rohren und Anlagen, was zu Verstopfungen und erhöhtem Reinigungsaufwand führt. Zum anderen entstehen bei der Zersetzung von Fett gefährliche Schwefelsäuren, Methan, Glycerin und Fettsäuren. Diese Stoffe führen dann zu Geruchsbelästigungen und lassen zementgebundene und metallische Werkstoffe korrodieren. Kostenintensive Sanierungen zulasten der Allgemeinheit sind die Folge. Betriebe mit gewerblicher Essensausgabe (wie z.B. Gaststättenbetriebe, Hotels, Großküchen, Pizzerien, Imbissstuben) haben zur Abscheidung beziehungsweise Filterung von Fetten aus dem Abwasser einen Fettabscheider einzubauen (§§ 7 u. 8 Entwässerungssatzung). Dieser ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, betreiben und prüfen. Das Abscheidegut muss regelmäßig entsorgt werden.

Entwässerungssatzung