Bebauungsplan

Was ist der Innenbereich nach § 34 BauGB?


Der Innenbereich gem. Baugesetzbuch beschreibt die Flächen im Stadtgebiet, die nicht bebaut sind und sich im Zusammenhang eines bebauten Ortsteils befinden.

Im Innenbereich muss sich ein Bauvorhaben der gegebenen Bebauung anpassen – dieses Kriterium gilt quasi wie die Bebauungsplanfestsetzungen. Das Einfügen in die Umgebungsbebauung gilt bezogen auf Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll. Es gelten darüber hinaus noch andere Kriterien. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind zu wahren. Das städtebauliche Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden und es dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche ausgelöst werden.


Was sich einfügt wird durch die Umgebungsbebauung definiert. Je homogener sich die Umgebung darstellt, umso mehr Anpassung an diese Bebauung ist zu verlangen.