Stadt- & Raumplanung

Was ist ein Bebauungsplan (B-Plan)?

 

Bebauungspläne werden für räumlich eng begrenzte Bereiche aufgestellt, um neue Bauflächen einer Bebauung zuzuführen oder städtebauliche Problemzonen zu ordnen.

Sie enthalten für die einzelnen Baugrundstücke genaue Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung und über die überbaubaren bzw. nicht überbaubaren Grundstücksflächen. Oft regeln sie auch die Bauweise, die Stellung der baulichen Anlagen auf den Grundstücken, die Dachform, die Dachneigung und die Bepflanzung der Freiflächen. Auch gestalterische Festsetzungen zu Farben und Materialien können im Bebauungsplan getroffen werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. Er wird als Satzung beschlossen.

Was bedeutet ein Bebauungsplan für die BürgerInnen?

Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind als geltendes Ortsrecht für jedermann rechtsverbindlich. Ein Vorhaben ist gem. § 30 BauGB nur zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht. Von ihnen darf nur mit schriftlicher Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde abgewichen werden und auch nur dann, wenn eine der in § 31 BauGB aufgeführten Voraussetzungen zutrifft.

Wie ist ein Bebauungsplan zu verstehen?

Die Festsetzungen des Bebauungsplans zur Art der baulichen Nutzung sind nur unter Zuhilfenahme der Baunutzungsverordnung verständlich. Nach der BauNVO setzt die Stadt im Bebauungsplan unterschiedliche Baugebiete fest, z.B. Allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet, Kerngebiet oder Gewerbegebiet. Mit dieser Festsetzung ergibt sich nun automatisch, welche Anlagen und Gebäude in dem Gebiet zulässig sind oder nur ausnahmsweise von der Bauaufsicht zugelassen werden dürfen. Die Baugebietsvorschriften der BauNVO werden nämlich Bestandteil des Bebauungsplans. Da verschiedene Fassungen der BauNVO je nach Alter des Bebauungsplans anzuwenden sind, ist eine sorgfältige Prüfung über die Vereinbarkeit der angestrebten Nutzung mit der Bebauungsplanfestsetzung anzuraten.

Die Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan liegen für jeden zur Einsicht bei der Stadt bereit. Für eine Beratung empfiehlt sich, bei der Hansestadt Wipperfürth, Abteilung Stadt- und Raumplanung, Marktplatz 15 mit den MitarbeiterInnen einen Termin zu vereinbaren.Kompensationsmaßnahmen genutzt und die dem Bauvorhaben entsprechenden Ökopunkte ausgebucht werden.

Wo kann ich Informationen über Bebauungspläne erhalten?

Die Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan liegen für jeden zur Einsicht bei der Hansestadt Wipperfürth, Abteilung Stadt- und Raumplanung, Marktplatz 15, 51688 Wipperfürth bereit.

Eine Übersicht über die rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen der Stadt finden Sie hier als Übersichtsplan und Liste.

Im Geoportal RaumInformationOberberg stehen die Bebauungspläne auch als PDF-Datei zur Verfügung. Mit dem Link www.rio.obk.de / RIO - Bauen und Wohnen gelangen Sie zum Portal, dort werden (durch setzen eines Hakens bei „Bebauungspläne“ – linke Bildschirmseite) die Bebauungspläne als Umringe angezeigt. Mit dem Info-Button (über dem Kartenteil) klicken Sie in den entsprechenden Umring und gelangen so zur gewünschten PDF-Datei.

Für eine intensive Beratung, beispielsweise zu einem bestimmten Grundstück, empfiehlt sich, in der Abteilung Stadt- und Raumplanung, mit den MitarbeiterInnen einen Termin zu vereinbaren.

Welche Regelungen gelten dort, wo es keinen Bebauungsplan gibt?


Sofern noch kein Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt wurde oder aber nach der städtebaulichen Konzeption der Stadt dies nicht erforderlich ist, richtet sich die Zulässigkeit einer Bebauung nach Planersatzvorschriften der §§ 34, 35 BauGB.

Diese unterscheiden zwischen dem Bauen innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Innenbereich, § 34 BauGB) und dem noch unbebauten Siedlungsbereich (Außenbereich, § 35 BauGB).

Wie wird die Öffentlichkeit an den Planungen beteiligt?

 

Bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen oder auch des Flächennutzungsplans sieht das BauGB ein zweistufiges Beteiligungsverfahren vor. Nach diesen sollen interessierte BürgerInnen sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange in den Planungsprozess involviert werden:

In der ersten Stufe, der sogenannten frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig darüber zu informieren, welche allgemeinen Ziele und Zwecke die Planung verfolgt, mit welchen voraussichtlichen Auswirkungen zu rechnen ist und welche Alternativen oder Varianten gegebenenfalls vorhanden sind. Für den Zeitraum von einem Monat liegt der Planentwurf im Alten Stadthaus, Marktplatz 15, zur Einsicht aus. Die frühzeitige Beteiligung wird mindestens eine Woche vorher an der Bekanntmachungstafel, eingangs am Rathaus Marktplatz 1, amtlich bekannt gemacht. Entsprechend den Erkenntnissen aus der ersten Verfahrensstufe wird der Planentwurf überarbeitet.

Im Rahmen der zweiten Beteiligungsstufe, der Offenlage, wird der Planentwurf samt Begründung/Umweltbericht für die Dauer eines Monats im Alten Stadthaus öffentlich ausgelegt. Auch hier wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geboten, sich während den Dienststunden über die Planungen zu informieren, ihre Bedenken, Einwände oder Anregungen schriftlich oder mündlich zu äußern und sich so aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Ort und Dauer der Offenlage werden mindestens eine Woche vor Beginn an der Bekanntmachungstafel sowie in der Bergischen Landeszeitung amtlich bekannt gemacht.

Was ist eine Genehmigungsfreistellung?

Nach § 67 BauO NRW bedürfen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder eines Vorhaben- und Erschließungsplans die Errichtung oder Änderung eines

  • Wohngebäudes geringer Höhe (der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen liegt im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche)

  • Wohngebäudes mittlerer Höhe (der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraums liegt im Mittel mehr als 7 m und nicht mehr als 22 m über der Geländeoberfläche)

  • zu diesen Wohngebäuden gehörenden Nebengebäude (z.B. Abstellschuppen) oder Nebenanlagen (z.B. Einfriedungen)

  • zu diesen Wohngebäuden dienenden Garagen oder überdachte Stellplätze bis zu 1.000 m2 Nutzfläche

keiner Baugenehmigung, solange das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, die Erschließung im Sinne eines Anschlusses an eine Wasserversorgungsanlage und eine Abwasseranlage sowie die Anbindung an eine befahrbare öffentliche Verkehrsfläche gesichert ist und die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass BauherrIn und EntwurfsverfasserIn für die Einhaltung der Voraussetzungen zur Genehmigungsfreistellung verantwortlich sind.

Was ist ein kommunales Bodenmanagement?

In den vergangenen Jahren haben erheblich gestiegene Baulandpreise in Wipperfürth dazu geführt, dass weniger neue Wohngrundstücke vermarktet und die Grundstücksgrößen immer kleiner wurden. Infolge der hohen Baulandpreise wurde es insbesondere junge Familien mit Kindern erschwert in Wipperfürth Wohneigentum zu bilden und NeubürgerInnen in die Hansestadt zu ziehen. Aus diesem Grund verfolgt die Stadt ein kommunales Bodenmanagement, nach welchem preiswertes Wohnbauland in ausreichendem Umfang, besonders für junge Familien mit Kindern mit einem geringen bis mittleren Einkommen, angeboten werden sollen. Zudem wird angestrebt, dass Kosten, die sich aus der Baulandentwicklung zu Wohn- und Gewerbebauland ergeben, zwischen den Planungsbegünstigten und der Stadt gerecht aufgeteilt werden.

Um diese Zielvorgabe erreichen zu können, sollen neue Bebauungspläne für Wohn- und Gewerbegebiete vorzugsweise nur dann aufgestellt werden, wenn die benötigten Rohbaulandflächen im Eigentum der Stadt bzw. der städtischen Eigengesellschaft WEG mbH sind oder der angestrebte Zweck anderweitig verbindlich gesichert werden kann. Die Regelungen zum kommunalen Bodenmanagement, insbesondere die Preisgrenzen für Nettowohnbauflächen, gelten auch für private VorhabensträgerInnen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in diesem pdf-Dokument Information zur Baulandentwicklung in der Stadt Wipperfürth sowie in dem pdf-Dokument zum Grundsatzbeschluss zum Baulandmanagement in Wipperfürth.

Definitionen aus dem Baugesetzbuch: